AGBs Ferienunterkünfte

Allgemeines

  1. Vermieter ist Herr Frank Henning, Dorfstr. 21, 17252 Roggentin. Gegenstand des Ver­ trages ist die zeitlich begrenzte Überlassung einer privaten Ferienunterkunft in Dorfstr. 21, 17252 Blankenförde zu Wohnzwecken.
  2. Vertragspartner sind Frank Henning (nachfolgend »Vermieter« genannt) und der Mieter/Feriengast (nachfolgend »Mieter« genannt), der die Unterkunft im angemieteten Zeitraum auch selbst bewohnt. Eine Anmietung für oder Weitervermietung an DRITTE ist ausgeschlossen.
  3. Die Ferienunterkunft darf höchstens mit der im Vertrag vereinbarten Anzahl von Personen bewohnt werden. Für Ausnahmen ist eine schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Überzählige Personen können vom Vermieter abgewiesen werden.
  4. Ein verbindlicher Anspruch auf Vermietung der Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum entsteht erst mit Übersendung einer Buchungsbestätigung des Vermieters an den Mieter. Die Übersendung der Buchungsbestätigung erfolgt per E-Mail oder Fax nach Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Vermieters.
  5. Haustiere sind nicht gestattet, falls keine anders lautende schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter vorliegt.
  6. In den Ferienwohnungen ist das Rauchen grundsätzlich in allen Räumen untersagt. Geraucht werden darf nur außerhalb der Unterkünfte.
  7. Eine Hausordnung liegt im Ferienhaus aus. Sie ist Vertragsbestandteil. Eine Nichteinhaltung ist ein sofortiger Kündigungsgrund. Auf Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen.
  8. Für die Reinhaltung des Mietobjektes während der Mietzeit ist der Mieter verantwortlich. Bei der Abreise übergibt der Mieter die Wohnung besenrein und entsorgt den Müll getrennt nach Restmüll, Papier, Wertstoffen und kompostierbaren Stoffen (siehe auch Hausordnung).
  9. Die Nutzung von Zelten oder Wohnmobilen auf dem Grundstück ist nicht gestattet.

Miete

  1. Der Mietpreis geht aus dem Vertrag hervor. Der Mietvertrag wird rechtskräftig mit Eintreffen des unterschriebenen Vertrages bei der Vermieterin. Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 40% des Mietpreises fällig. Die Anzahlung ist zeitgleich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, mit der Absendung des unterschrieben Vertrages an den Vermieter auf das Konto des Vermieters zu leisten. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs. Geht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des schriftlichen Vertrages bei dem Vermieter die Anzahlung auf dem Konto des Vermieters ein, gilt die Buchung als rechtswirksam und der Mieter erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail oder Fax. Der Gesamtbetrag wird spätestens sieben Tage vor der Überlassung der Ferienunterkunft inkl. sämtlicher Einrichtungsgegenstände für den Mietzeitraum fällig.
  2. Unkostenbeiträge für Serviceleistungen werden mit Erbringungsdatum in bar fällig.
  3. Die vereinbarten An- und Abreisetermine sind bindend. Die Mietzeit beginnt am Anreisetag bei ausschließlicher Mietung der Ferienunterkunft um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 12:00 Uhr.Bei Mietung des Erlebniswochenendes beginnt die Mietzeit am Anreisetag um 18:00 Uhr und endet am Abreisetag um 15:00 Uhr. Bei Mietung des Kurzurlaubs beginnt die Mietzeit am Anreisetag um 19:00 Uhr und endet am Abreisetag um 14:00 Uhr. Bei Mietung der Abenteuerwoche beginnt die Mietzeit am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 12:00 Uhr. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise des Mieters ist der volle Mietpreis gemäß Mietvertrag zu entrichten. Eine Rückerstattung von Kosten — ganz oder anteilig — ist ausgeschlossen.
  4. Will der Gast den Mietvertrag vor Anreise kündigen, muss dies in schriftlicher Form geschehen und untenstehende Stornierungsgebühren werden fällig.
    • Ab 30 Tage vor Anreise zahlt der Gast, wenn er storniert, 40% des Mietpreises.
    • Ab 20 Tage vor Anreise zahlt der Gast, wenn er storniert, 60% des Mietpreises.
    • Ab 10 Tage vor Anreise zahlt der Gast, wenn er storniert, 80% des Mietpreises.
    • Ab 7 Tage vor Anreise zahlt der Gast, wenn er storniert, 100% des Mietpreises.
  5. Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Haftung

  1. Die Benutzung/Nutzung der Ferienunterkünfte, des Grundstückes und aller Einrichtungen auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Mieter haftet für selbst verursachte Schäden am und im Ferienhaus inkl. dem Hausrat und der Möbel während seiner Nutzung in voller Höhe. Schäden, die der Mieter an Einrichtungsgegenständen (z. B.: Brandflecke, Glasbruch usw.) verursacht, sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Diese werden ihm in Rechnung gestellt und sofort in bar beglichen.
  3. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden; eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
  4. Eine Änderung der Ausstattung des Ferienhauses bleibt dem Vermieter vorbehalten.
  5. Für persönliche Wertgegenstände des Mieters haftet der Vermieter nicht.
  6. Die Nutzung des auf dem Grundstück zur Verfügung gestellten PKW-Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden am Fahrzeug des Mieters (z. B. durch Tiere, herabfallende Äste usw.) übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  7. Für Unfälle jeglicher Art wird durch den Vermieter keine Haftung übernommen.
  8. Für Störungen des Buchungsvorganges bzw. -abwicklung infolge höherer Gewalt, Streik oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz wird keine Haftung übernommen.
  9. Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  10. Die Haftung des Vermieters bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

 

Schlussbestimmungen

  1. Wenn oben stehende einzelne Bestimmungen der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« unwirksam sein oder werden sollten, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. In diesem Fall muss sich dann um eine zulässige Bestimmung bemüht werden, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
  3. Der Mieter erkennt die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« mit Unterschrift des Vertrages an und verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit der Ferienunterkunft, dem Inventar und den Schlüsseln.
  4. Bei Verstößen gegen die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« behält sich der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages vor. Ein Anspruch des Mieters auf Rückerstattung des Mietpreises — ganz oder anteilig — besteht in diesem Fall nicht.
  5. Gerichtsstand ist Neustrelitz
  6. Roggentin im Februar 2009